1. Gewähr:

Jeder Auftrag wird von uns mit der gebotenen Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkenntnis bearbeitet. Die uns vorgegebenen Daten und Unterlagen werden von uns und unseren Vertragspartnern vertraulich behandelt und nur im Zusammenhang mit Vertragsgestaltungen und Geschäftsabschlüssen genutzt. Ferner werden wir Ihnen nur auf Ihren Wunsch hin weitere Angebote zusenden.

 

  1. Haftung:

Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen Dritter, deshalb übernehmen wir für die Richtigkeit oder Vollständigkeit keine Haftung, es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

 

  1. Angebote:

Angebote und Auskünfte sind vertraulich, unverbindlich, freibleibend und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

Der durch die Weitergabe entstandene Schaden ist in voller Höhe zu ersetzen. Dieser richtet sich nach der Höhe der entgangenen Provision, sowie einem Kostenersatz von pauschal € 200,- inkl. MwSt.

Erhält der Empfänger zusätzliche Informationen durch unsere Tätigkeit insbesondere auf andere verfügbare Objekte desselben Eigentümers und es kommt dadurch ein Vertragsabschluß zustande, entsteht unser Provisionsanspruch ebenso auf das vermietete bzw. verkaufte Objekt in entsprechender Höhe.

Den Zwischenverkauf, bzw. Vermietung eines Objektes behält sich die BIW vor.

 

  1. Vorkenntnis:

4.1 Bei vorheriger Kenntnis eines von der BIW offerierten Objektes, ist der Empfänger verpflichtet nach Erhalt des Angebotes, uns dies unter Angabe der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen. Später eingehende Erklärungen sind ungültig.

 

4.2 Ein von der Bamberger Immobilienwelt nachgewiesenes Objekt, welches zu einem späteren Zeitpunkt von einem Dritten angeboten wird ist unverzüglich der BIW mitzuteilen und durch die über die BIW erlangte Vorkenntnis über das Objekt deutlich anzuzeigen, besagtes Objekt bereits über die BIW zur Kenntnis genommen zu haben. 

 

  1. Zusammenarbeit:

Die BIW ist berechtigt auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

Die BIW ist berechtigt anderen Maklerfirmen das Objekt zur Mitbearbeitung anzubieten, wobei die Federführung bei der BIW verbleibt. Hierdurch entsteht für Sie keine weitere Provisionsverpflichtung.

 

6. Maklerlohn:

6.1 Kauf / Verkauf

3,57 %, inkl. gesetzl. MwSt. berechnet dem Kaufpreis, zu zahlen jeweils von Erwerber und Verkäufer, ab einer Kaufpreissumme von EUR 70.000,-.

                

Bei einer Kaufpreissumme unter EUR 70.000,-

3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. vom Erwerber und

5,95 % inkl. gesetzl. MwSt. vom Verkäufer,

berechnet aus dem Kaufpreis.

6.2 Vermietung /Verpachtung

6.2.1 Gewerbliche Räume:

Bei Vermietung/ Verpachtung von gewerblichen Objekten jeglicher Art

3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt. zu entrichten vom Mieter oder Pächter,

falls keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

6.2.2 Wohnräume:

2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen vom Besteller

6.2.3 Ferienwohnungen/ möblierter Wohnraum:

Die Vermittlungskosten für möblierten Wohnraum/ Ferienwohnungen übernimmt der Auftraggeber. Die Höhe der Kosten richten sich nach der Belegungsdauer und Objekt. Die Kosten sind im Einzelfall bei dem jeweiligen Wohnungsangebot mit einem Mindestkostensatz ausgewiesen. Ein Mehrpreis begründet sich durch die Dauer des Aufenthalts. Die maximalen Kosten liegen bei 2,38 Kaltmieten inkl. MwSt. ab einer Mietdauer von 12 Monaten.

6.3 Sonstiger Erwerb/ Zwangsversteigerung:

Ebenfalls entsteht bei einem sonstigen Erwerb (z.B. im Rahmen einer Zwangsversteigerung) eines von uns nachgewiesenen Objektes, entsprechend Punkt 6 unserer AGB’s, Provisionspflicht, da dies einem rechtsgeschäftlichen Erwerb einer Immobilie gleich kommt.

 

6.4 Die Provisionszahlungspflicht für den Erfolgsfall besteht auch dann, wenn der Vertragsabschuss nach Beendigung unseres Auftrags zur Vermittlung der Immobilie erfolgt, sofern das Objekt während der Vertragslaufzeit von der Bamberger Immobilienwelt vermittelt bzw. nachgewiesen wurde.

 

6.5 Die Provisionspflicht tritt mit Unterzeichung des Hauptvertrages ein und hat auch nach einer Rückabwicklung oder Annullierung des Vertrages bestand.

 

  1. Schadensersatz/ Bearbeitungsgebühren

7.1 Schadenersatzansprüche sind gegen uns ausgeschlossen, gleich aus welchem rechtlichen Begründnis , es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist.

 

7.2 Sollte nach mündlicher oder schriftlicher Willensbekundung zur Wohnraumanmietung oder mit Unterzeichnung der vorgelegten Selbstauskunft der Mietvertrag aus Gründen, welche der Mietinteressent schuldhaft zu vertreten hat, nicht zustande kommen, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 89,25 inkl. MwSt. zur Zahlung an das Unternehmen Bamberger Immobilienwelt fällig. Kostenersatzansprüche gegenüber dem Mietinteressenten von beteiligten Eigentümern/ Vermietern/ Verwaltungen bleiben hiervon unberührt.

8. Haftungsausschluss

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir trotz gewissenhafter Prüfung für die Angaben keine Haftung übernehmen können, da diese Angaben größtenteils auf Informationen Dritter beruhen. Die Pläne sind z.T. nicht maßstabsgetreu.

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Datenschutz: Innerhalb dieser Internetpräsenz besteht die Möglichkeit, uns per E-Mail personenbezogene Daten zu übermitteln. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Daten werden nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Datenschutz im Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, niemals vollständig gewährleistet werden kann (z.B. Häcker-Angriffe).

9. Alleinauftrag

9.1 Mit Abschluss eines Makler-Alleinauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber entsprechend der Vertragsklauseln all seinen Pflichten nachzukommen. Außerdem wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Vertragsobjekt zu machen. Veränderungen am Objekt, an Objektdaten, an der Objektverfügbarkeit sowie bei Vertragsabschlüssen die Bamberger Immobilienwelt unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

 

9.2 Durch den abgeschlossenen Makler-Alleinauftrag mit der BIW entstehen besondere Geschäftsbedingungen, die dadurch entstehende Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen, lässt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen und des Vertrages unberührt.